Deutsche Schlachthöfe müssen videoüberwacht werden

Die Petition richtet sich an Bundeskanzlerin Angela Merkel, das Landwirtschaftsministerium und den deutschen Bundestag

UPDATE 30.8.2019

Über 101.000 Menschen haben bereits unterschrieben und fordern die unabhängige und lückenlose Videoüberwachung in deutschen Schlachthäusern. Am 27.8. übergab Daniela Böhm in Berlin die Petition an MdB Renate Künast – sie steht voll und ganz hinter unserer Forderung!

Wir sammeln weiterhin Unterschriften! Next Stop: Angela Merkel und Julia Klöckner. Bitte unterzeichnet und teilt großzügig!

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Petitionstext

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrter Herr Landwirtschaftsminister, sehr geehrte Abgeordnete des Bundestags,

es gibt zahlreiche besorgniserregende Berichte über die Zustände in deutschen Schlachthöfen – Missbrauch und Fehlbetäubungen gehören mittlerweile zur Tagesordnung. Eine Fehlbetäubung bedeutet für das Tier im schlimmsten Fall, seine Zerlegung/Verbrühung bei vollem Bewusstsein mitzuerleben.

Die Fehlbetäubungsrate bei Rindern liegt in Deutschland zwischen vier und neun Prozent. Laut Statistischem Bundesamt wurden 2016 12,5 Millionen Rinder geschlachtet – bei einem Mittelwert wären dies 875.000 mangelhaft- oder fehlbetäubte Rinder. Bei den Schweinen liegt die Rate zwischen 3,3 und 12,5 Prozent, bei Geflügel und anderen Tieren gibt es keinerlei Einschätzung oder Statistik. Diese Zahlen und Fakten sind erschütternd.

Eine gesetzliche Videoüberwachung sowie die zusätzliche kontinuierliche Präsenz von Amtstierärzten in den sensiblen Bereichen Betäubung und Tötung kann diesen Missständen entgegenwirken.

Denn die Gründe für eklatante Verstöße gegen das Tierschutzgesetz haben vor allem mit menschlichem Versagen zu tun: Mangelnde Anwesenheit von amtlichem Aufsichtspersonal, Akkordarbeit, z.T. nicht ausreichend geschultes Personal (viele sind sogenannte Wandermitarbeiter mit Werksverträgen aus Osteuropa) sowie Gleichgültigkeit gegenüber dem Lebewesen Tier und in Folge Misshandlungen vor oder während des Tötungsaktes. All dies widerspricht dem deutschen Tierschutzgesetz aufs Schärfste. Die teilweise katastrophalen Arbeitsbedingungen tragen hierbei einen Anteil.

Es ist daher die zwingende Aufgabe des Gesetzgebers, entsprechende Verordnungen zu schaffen, die sicherstellen, dass die sogenannten Nutztiere zumindest ohne zusätzliche Qualen willkürlicher oder unwillkürlicher Natur, getötet werden.

Auch in Frankreich soll ab dem 1. Januar 2018 nach einer Testphase die Videoüberwachung in Schlachthöfen eingeführt werden. Grund für dieses Gesetzgebungsverfahren waren die von Tierschützern enthüllten skandalösen Zustände in vielen Betrieben.

In München stellte PETA e.V. Ende 2015 Strafanzeige gegen den Betreiber der Rinderschlachtung wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Es handelte sich dabei um ein mangelhaftes Bolzenschussgerät, der daraus resultierenden hohen Fehlbetäubungsrate und andere Missstände, zu denen auch die Nichteinhaltung der Wartefristen zwischen Betäubung, Stich und Zerlegung zählte.

Für die dritte Bürgermeisterin der Stadt München, Frau Christine Strobl, war die damit einhergehende Petition mit über 87.000 Unterzeichner*innen, im Sommer 2016 Anlass, der Sache auf den Grund zu gehen. Gemeinsam mit anderen Politiker*innen besuchte sie den Münchner Schlachthof und beantragte daraufhin Verbesserungen, um zusätzliches Leiden der Tiere zu verhindern. Hierzu zählen vor allem die Videoüberwachung in den Bereichen von Betäubung und Schlachtung, zu der sich die Betreiber bereit erklärt haben, als auch die Schaffung einer zusätzlichen Veterinärstelle vor Ort und im Kreisverwaltungsreferat.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrter Herr Landwirtschaftsminister, sehr geehrte Abgeordnete,

die Umsetzung Tierschutz verstärkender Maßnahmen am Münchner Schlachthof sollte auch für die über viertausend anderen Schlachtbetriebe in Deutschland gesetzlich eingeführt werden. Im Paragraf 4 des deutschen Tierschutzgesetzes zur Tötung von Wirbeltieren heißt es u. a.: „Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) in einem Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden.“

Doch die Realität in deutschen Schlachthöfen wird der Gesetzgebung in diesem und anderen Punkten oft nicht gerecht. Das beweist z. B. der Schlachthofskandal in Fürstenfeldbruck, den SOKO Tierschutz im Frühjahr diesen Jahres aufdeckte.

Jedes Tier, das unter vermeidbaren zusätzlichen Qualen sterben muss, ist ein Tier zuviel.

Als Unterstützer*in dieser Petition bitte ich Sie unbedingt um eine entsprechende neue Gesetzgebung an Schlachthöfen in Form von Videoüberwachung und kontinuierlicher Anwesenheit eines(r) Amtstierarztes/ärztin in dem sensiblen Bereich Betäubung und Tötung sowie beim Entladen/Eintreiben der Tiere, um Misshandlungen willkürlicher oder unwillkürlicher Art zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Böhm

Unterstützer*innen

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