Transparenz gegenüber unseren Spender*innen und Unterstützer*innen ist für uns eine unbedingte und selbstverständliche Notwendigkeit.
Gemäß Feststellung des Finanzamtes München vom 16. Dezember 2017 ist
EIN LICHT DER HOFFNUNG e.V. als gemeinnützig und mildtätig anerkannt. Zuwendungsbestätigungen können sowohl für Spenden als auch für Mitgliedsbeiträge ausgestellt werden.
EIN LICHT DER HOFFNUNG e.V. verpflichtet sich, seinen Mitgliedern und Spendern gegenüber zu maximaler Transparenz, damit jene jederzeit nachvollziehen können, wie Spendengelder eingesetzt werden. Zu diesem Zweck wird an Hand von Bildern und Berichten auf der Website dokumentiert, wie die Spendengelder verwendet wurden, z. B. für den Bau eines Unterstandes für Rinder, die Erweiterung/Sanierung eines Stalls, die medizinische Versorgung eines Tieres etc. –> https://www.ein-licht-der-hoffnung.de/projekte/lebenshof-ein-licht-der-hoffnung/projektbeteiligungen/