Hilfe für Tiere und Menschen in Not
Sie sind Betreiber eines Hofes und brauchen Hilfe? Gerne können Sie sich mit uns Verbindung setzen, um ein dringendes Anliegen zu besprechen:
Ihre Ansprechpartnerin:
Daniela Böhm, Vorstandsvorsitzende
>> daniela@ein-licht-der-hoffnung.de
- Der Finanzierungsantrag muss schriftlich und mit einer Auflistung des Bedarfs inkl. Kostenschätzung erfolgen.
- Begünstigte Lebenshöfe haben eine Nachweispflicht für die Verwendung der finanziellen Zuwendungen gemäß dem Finanzierungsantrag, z.B. in Form von Rechnungen und Belegen, die sie zeitnah beim Verein einreichen müssen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, kann der Vorstand eine Rückzahlung der Zuwendung beschließen.
- Satzungsgemäß unterstützt EIN LICHT DER HOFFNUNG e.V. ausschließlich eingetragene Vereine, die selbst über den Status der Gemeinnützigkeit verfügen. Dies ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben. Gerne würden wir auch Lebenshöfe unterstützen, die kein eingetragener Verein sind, doch leider sind uns hier die helfenden Hände aufgrund der Gesetzeslage gebunden.
- Im Sinne der Transparenz unseren Spendern und Mitgliedern gegenüber, muss der Einsatz der Mittel detailliert und schriftlich dokumentiert werden.
- Einen Überblick über die unterstützten Projekte veröffentlichen wir auf unserer Website und/oder unserer Facebook-Seite. Mit Annahme der Finanzierungsvereinbarung stimmen Sie der Veröffentlichung von Bild- und Textmaterial auf allen zur Spendengewinnung notwendigen Medien zu.